Pressestimmen zum Teilzeitgesetz
Teilzeitarbeit: Ein Gesetz liegt im Trend
Quelle: idwvon Redaktion Gallileus (20.12.2004)
Der Trend zu mehr Teilzeitarbeit in Deutschland hält an: Im Jahresdurchschnitt 2003 standen gut 27 % der abhängig Beschäftigten in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Gesetzgeber fördert diese Entwicklung durch das Teilzeitgesetz, das unter bestimmten Bedingungen den Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz sichert.Seit 2001 ist das Teilzeitgesetz in Kraft, das den Arbeitnehmern sowohl einen Anspruch auf Verkürzung, aber auch Chancen auf eine Rückkehr in ein Vollzeitarbeitsverhältnis eröffnet. Eine aktuelle Studie des IAB zeigt: Im vergangenen Jahr haben fast 128.000 Vollzeitbeschäftigte Anträge auf Teilzeitarbeit gestellt. Das sind gut 44.000 mehr als noch im Jahr 2001. Der Anteil der Anträge von Männern ist leicht auf 27 % gestiegen. Der Gesetzgeber will mit dem Teilzeitgesetz nicht zuletzt eine beschäftigungsorientierte Verteilung des Arbeitsvolumens erreichen.
Die Studie des IAB bestätigt nun: Durch den Wechsel von bisher Vollzeitbeschäftigten in Teilzeitarbeit wurden häufig weitere Arbeitnehmer eingestellt oder Personalabbau vermieden. In anderen Fällen wurde das Arbeitsvolumen innerhalb der Beschäftigten neu verteilt, indem die Arbeitszeiten bisher bereits Teilzeitbeschäftigter ausgeweitet wurden.
Insgesamt waren rund 40 % der personalpolitischen Reaktionen der betroffenen Arbeitgeber "beschäftigungsrelevant". Rund 6o % der betrieblichen Reaktionen waren dagegen "produktivitätswirksam": Beispielsweise wurde oft die Arbeit verdichtet, indem die Betriebe Aufgaben auf andere Beschäftigte verlagert haben, ohne weiteres Personal einzustellen. Bestimmte Arbeitszeitmuster werden häufig nicht auf Dauer, sondern nur in einer bestimmten Lebensphase gewünscht.
So haben im vergangenen Jahr immerhin 56.000 Teilzeitbeschäftigte längere Arbeitszeiten beantragt. Rund 80 % dieser Anträge wurden von Frauen gestellt, wobei auch 80 % aller Teilzeitbeschäftigten weiblich sind. Während in Westdeutschland den Anträgen in der Regel entsprochen wurde (93 %), lehnten ostdeutsche Betriebe die Anträge überwiegend ab (61 %). Im Teilzeitgesetz ist kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückkehr in eine Vollzeittätigkeit verankert, aber es wurde ein Vorrang bei der Besetzung offener Stellen festgelegt.
Das IAB zieht eine positive Bilanz des Teilzeitgesetzes: Viele Arbeitnehmer konnten durch das Gesetz Arbeitszeitmuster vereinbaren, die ihren Wünschen entsprachen. Gleichzeitig ist die im Vorfeld von manchen befürchtete Antragswelle ausgeblieben: Nur in 8 Prozent der Betriebe wurden auch tatsächlich Anträge auf Teilzeit gestellt - und die Anträge konzentrierten sich dabei auf größere Unternehmen.
Ebenso ausgeblieben ist eine Prozesswelle wegen streitiger Fälle: Fast immer wurden die Vereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen getroffen. Der IAB-Kurzbericht "Teilzeitarbeit: Ein Gesetz liegt im Trend" von Susanne Wanger kann unter der Internetadresse http://doku.iab.de/kurzber/2004/kb1804.pdf abgerufen werden.
BA gibt gute Noten für Teilzeitgesetz
Frankfurter Allgemeine Zeitung (8.10.2002)clb. FRANKFURT, 7. Oktober. Das neue Teilzeitgesetz hat sich nach einer Umfrage der Bundesanstalt für Arbeit
(BA) bei Betrieben bewährt. Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesetz habe positive Beschäftigungseffekte, sagte der Vorstandsvorsitzende der Behörde, Florian Gerster, am Montag in Nürnberg. Hochgerechnet hätten der Umfrage zufolge bis Herbst 2001 rund 85 000 Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten eine kürzere Arbeitszeit beantragt, davon 66 000 Frauen. Anträge auf längere Arbeitszeit dagegen, waren die Ausnahme. Den Wünsche seien die Betriebe in der Regel einvernehmlich nachgekommen, stellte die Bundesanstalt für Arbeit in der Umfrage fest.
Knapp die Hälfte der befragten Unternehmen gab an, daß wegen der kürzeren Arbeitszeit zusätzliche Mitarbeiter eingestellt wurden, Personalabbau verhindert werden konnte oder die Arbeitszeit von anderen Teilzeitkräften verlängert wurde. Bei gut der Hälfte der Betriebe führte die verkürzte Arbeitszeit der Beschäftigten zur Verlagerung, zum Wegfall oder zur Rationalisierung von Aufgaben und wirkte sich damit auf die Produktivität aus. "Teilzeitarbeit wird auch weiterhin ein wichtiges Element flexibler Personalpolitik sein", sagte Gerster weiter. Es bringe die Wünsche von Arbeitnehmern in Einklang mit den betrieblichen Anforderungen.
Teilzeitgesetz kommt gut an
die tageszeitung, 8.10.2002:NÜRNBERG, dpa. Das neue Teilzeitgesetz hat nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, zu positiven Beschäftigungseffekten geführt. Erfreulich sei auch, dass es partnerschaftlich umgesetzt wurde, sagte Gerster am Montag in Nürnberg. Das Gesetz habe sich auch nach Einschätzung der Wirtschaft bewährt. Zu diesem Ergebnis kam das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der BA bei einer Befragung von Betrieben.Drei Viertel der Betriebe, in denen Arbeitszeitverkürzungen vereinbart wurden, berichteten über nennenswerte Auswirkungen. Knapp zur Hälfte waren diese beschäftigungswirksam. So seien neue Mitarbeiter eingestellt oder Entlassungen vermieden worden. Gut zur Hälfte hatte die Einführung von Teilzeit Auswirkungen auf die Produktivität: Aufgaben wurden verlagert oder wurden rationalisiert. Mit dem seit Anfang 2001 gültigen Gesetz bekamen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf individuelle Verkürzung der Arbeitszeit. Die Wirtschaft hatte das Gesetz zunächst abgelehnt.
Neues Teilzeitgesetz bringt mehr Zeitsouveränität für Arbeitnehmer
von: VerbraucherNews (05.01.2001 - vera)Mit Beginn des neuen Jahres haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Sie können damit über eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Den Arbeitgeberverbänden in der Region, die in dem neuen Gesetz einen "Jobkiller" und ein "Verletzung der Vertragsfreiheit" sehen, hält der DGB Kreis die große Vielfalt intelligenter Arbeitszeitmodelle entgegen, die es jetzt zu nutzen gelte. Nach Auffassung des DGB in Münster liegen die Chancen dieses Gesetz vor allem darin, dass Arbeitnehmern ein höheres Maß an Zeitsouveränität eingeräumt und den Betrieben und Verwaltungen die Chance auf höhere Produktivität und geringere krankheitsbedingte Fehlzeiten eröffnet wird.
Der DGB in Münster macht zudem auf das Beispiel Niederlande aufmerksam: Hier haben die Arbeitgeber zunächst auf breiter Front eine Teilzeit-Offensive ermöglicht, bevor der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz verabschiedete. Heute arbeiten in den Niederlanden rund 40% der beschäftigten in Teilzeit, während es in Deutschland weniger als die Hälfte sind. DGB-Chef Josef Hülsdünker fordert deshalb mehr Flexibilität von den münsterländischen Arbeitgebern bei der betrieblichen Umsetzung des neuen Gesetzes.
Vor allem mahnt der DGB den Verzicht auf unnötige Streitereien vor den Arbeitsgerichten in Münster, Rheine oder Bocholt an. Die Arbeitgeber sollten es vermeiden, dringende "betriebliche Gründe", mit denen der Teilzeitanspruch der Arbeitnehmer eingeschränkt werden kann, als unlauteres Veto-Recht zu missbrauchen. "Ein Gespräch mit dem Betriebsrat sollte den Gang zum Arbeitsgericht ersetzen", fordert Hülsdünker.
Auf mögliche arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen ist der DGB im Münsterland vorbereitet: Im Rahmen von Schulungsmaßnahmen sind bereits im Dezember 40 ehrenamtlich tätige münsterländische Arbeitsrichter aus den Reihen der Gewerkschaften geschult worden, damit das neue Teilzeitgesetz im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt wird und tatsächlich mehr Zeitsouveränität und eine Entlastung des Arbeitsmarktes erreicht werden.
Weitere Links
Vollständiger Text des TeilzeitgesetzesKommentar des DIW
Juristische Fakultät der Universität Regensburg
rev. 25.03.2006